Reisezeiten und Kurtaxe
Reisezeiten der Region Fischland-Darß-Zingst
Reisezeit | Von | Bis |
---|---|---|
Saison A | 15.06. | 14.09. |
19.12. | 05.01. | |
Ostern | ||
Pfingsten | ||
Saison B | 01.04. | 14.06. |
15.09. | 31.10. | |
Saison C | 01.11. | 18.12. |
06.01. | 31.03. |
Was ist Kurtaxe?
Gemäß dem Meldegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben Gäste in Beherbergungsstätten, auf Zelt- und Campingplätzen oder in Sportboothäfen am Tage der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich auszufüllen und zu unterschreiben.
Zur Erleichterung und zur Verwaltungsvereinfachung werden in Fremdenverkehrsgemeinden für die Erhebung der Kurabgabe und für Zwecke der Fremdenverkehrsstatistik weitere Angaben in den Meldescheinen gefordert und Durchschriften gefertigt.
Die Kurtaxe wird in den anerkannten Kur- und Erholungsorten auf der Grundlage einer entsprechenden örtlichen Satzung zur Finanzierung der Pflege, Instandsetzung und Sauberhaltung der Kur- und Erholungsanlagen, der Gewährleistung des Wasserrettungsdienstes und des Veranstaltungsangebotes erhoben. Die Höhe der Kurtaxe und der Zeitraum der Erhebung ist in den jeweiligen Satzungen festgelegt und in den örtlichen Informationsstellen einsehbar. Die Entrichtung der Kurtaxe wird durch die Ausgabe einer Kurkarte dokumentiert. Den Karteninhabern werden in der Region zahlreiche Vergünstigungen bei Veranstaltungs-, Museums- und Ausstellungsbesuchen sowie beim Erwerb von Tagesparkmarken gewährt.
Wichtige Hinweise für unsere Gäste
Über die genaue Höhe der Kurtaxe in den jeweiligen Orten auf Fischland-Darß-Zingst informieren Sie gerne die Mitarbeiter/-innen der jeweiligen Kurbetriebe/Kurverwaltungen. Außerdem sollten Sie bei Ihrer Buchung beachten, daß die Reisezeiten einzelner Ferienobjekt-Anbieter von den Reisezeiten, nach denen sich die Höhe der Kurtaxe bestimmt, abweichen können.